Leistungen

Therapie von folgenden Störungsbildern 

  • Depressionen
  • Burnout- und Erschöpfungszustände
  • Angststörungen und Panikattacken
  • Anpassungsstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Essstörungen
  • Psychosomatische/ Somatoforme Störungen
  • Verarbeitung von akuten Krisen (Trauer, Tod, Verlust)

 

Psychologische Beratung/Coaching
 

Bei begrenzten Anliegen, beispielsweise in Krisensituationen am Arbeitsplatz oder auch persönlichen Herausforderungen, braucht es nicht immer eine tiefgreifende Therapie. Ein Coaching kann Ihnen in wenigen Sitzungen bei der Analyse des Problems, beim Kreieren neuer Handlungsmöglichkeiten und somit bei Ihrer Weiterentwicklung helfen. 
 

 

Abrechnung

 

Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
 


 

 

In den meisten Fällen werden die Kosten für Psychotherapie von den Privatversicherungen und der Beihilfe vollständig oder zum Teil übernommen. Bitte prüfen Sie vor Beginn der Therapie mit Ihrer Versicherung, ob im Leistungskatalog Ihres Vertrages grundsätzlich Kostenübernahme für Psychotherapie enthalten ist und wenn ja, in welchem Umfang: Limitierung der Stunden pro Kalenderjahr? Sind sog. „probatorischen Stunden“ genehmigungsfrei/-pflichtig?, Modalitäten der Kostenübernahme: Antragstellung ja/nein? 
Die ersten 5 Sitzungen ("probatorische Sitzungen“) dienen dem Kennenlernen, der Diagnostik und dem Herausfinden des für Sie geeigneten Therapieverfahrens. Gegebenenfalls muss für die Aufnahme einer Psychotherapie von Ihnen gemeinsam mit mir ein Antrag an die Krankenkasse gestellt werden.

 

Abrechnungsgrundlage gegenüber der Privatversicherung ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten („GOP“) in ihrer jeweils geltenden Fassung. 

 

 

Selbstzahler

 

 

Auch haben Sie die Möglichkeit die Kosten der Therapie selbst zu übernehmen. Beispielsweise bietet sich dies an, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre psychische Störung der Krankenkasse bekannt wird oder jeglichen bürokratischen Aufwand umgehen möchten. Ich weise darauf hin, dass die Kosten für Coaching nicht von den Krankenversicherungen übernommen werden. 

 

Abrechnungsgrundlage für Selbstzahler (Psychotherapie oder Coaching) ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten („GOP“) in ihrer jeweils geltenden Fassung.